Abschaffung des Eigenmietwerts ab 2029: Das müssen Wohneigentümer wissen

Der Bundesrat hat den Zeitplan für den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung festgelegt. Ab dem 1. Januar 2029 wird der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum schweizweit abgeschafft.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Wegfall der Besteuerung: Der fiktive Mietwert muss nicht mehr als Einkommen versteuert werden.
  • Streichung von Abzügen: Kosten für den Liegenschaftsunterhalt (Unterhalt, Instandsetzung, Verwaltung) können bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr abgezogen werden.
  • Schuldzinsen: Der Abzug von Schuldzinsen wird massiv eingeschränkt. Ausnahmen gibt es für vermietete Objekte sowie einen zeitlich begrenzten Abzug für Ersterwerber.
  • Energiesparmassnahmen: Bei der direkten Bundessteuer entfallen diese Abzüge komplett; Kantone können sie jedoch zeitlich befristet beibehalten.
  • Zweitwohnungen: Tourismuskantone erhalten die Möglichkeit, zur Kompensation von Mindereinnahmen eine neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen.

Ausblick: Die Kantone haben bis 2029 Zeit, ihre Gesetzgebungen anzupassen. Wohneigentümer sollten grössere Sanierungen oder wertvermehrende Investitionen idealerweise vor dem Systemwechsel planen, um noch von den aktuellen Abzugsmöglichkeiten zu profitieren.

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