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Der Bundesrat hat den Zeitplan für den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung festgelegt. Ab dem 1. Januar 2029 wird der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum schweizweit abgeschafft.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Wegfall der Besteuerung: Der fiktive Mietwert muss nicht mehr als Einkommen versteuert werden.
- Streichung von Abzügen: Kosten für den Liegenschaftsunterhalt (Unterhalt, Instandsetzung, Verwaltung) können bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr abgezogen werden.
- Schuldzinsen: Der Abzug von Schuldzinsen wird massiv eingeschränkt. Ausnahmen gibt es für vermietete Objekte sowie einen zeitlich begrenzten Abzug für Ersterwerber.
- Energiesparmassnahmen: Bei der direkten Bundessteuer entfallen diese Abzüge komplett; Kantone können sie jedoch zeitlich befristet beibehalten.
- Zweitwohnungen: Tourismuskantone erhalten die Möglichkeit, zur Kompensation von Mindereinnahmen eine neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen.
Ausblick: Die Kantone haben bis 2029 Zeit, ihre Gesetzgebungen anzupassen. Wohneigentümer sollten grössere Sanierungen oder wertvermehrende Investitionen idealerweise vor dem Systemwechsel planen, um noch von den aktuellen Abzugsmöglichkeiten zu profitieren.
